Donnerstag, Juli 06, 2006

Barotrauma der Augen

Schon in der ersten Stunde seiner Tauchausbildung lernt man etwas über den Druckausgleich. Natürlich vor allem im Ohr, den Druckausgleich über die Maske habe zumindest ich nie so ganz ernst genommen.
Bei mir hatte ich da immer automatisch ein wenig über die Nase ausgeatmet, so dass das Auge keinem Unterdruck ausgesetzt war.

Sieht man sich aber die Fotos auf Blue Eye Divers Luzern an, dann wundert man sich schon ein wenig. (Hier noch eine zweite Seite.)

Wenn man das gesehen hat, kann man natürlich auch verstehen, warum man mit einer Schwimmbrille nicht tauchen gehen darf. Und auf dieser DLRG-Seite kann man auch nachlesen, dass bereits ab 60 cm Tauchtiefe eine Schwimmbrille gefählich werden kann.

Also, immer genügend Luft in der Flasche und in der Maske.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aktuell wird durch die DLRG ein kurzzeitiges Tauchen max. 30 sec bis uzu einer Tiefe von 2-3 Metern) mit Schwimmbrille als nicht gesundheitsgefährdend eingeschätzt.
Hierzu gibt es das folgende Merkblatt http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Einsatz/Merkblaetter/Merkblatt_M3-001-06.pdf

Hamburgertaucher hat gesagt…

Danke für das Update.