Sonntag, Januar 23, 2005

Muss man sich versichern, wenn man tauchen geht?

Ein etwas längerer Artikel zum Thema Tauchversicherung. Aber, noch immer gilt, die bester Versicherung ist Training, gute Ausrüstung und mit Verstand tauchen.

"Tauchen sei lebensgefährlich: Dies vermitteln die zahllosen Warnungen im offiziellen Lehrbuch des VDST, ungeachtet der statistisch nachgewiesen geringen Chance, dass tatsächlich etwas Bedrohliches passiert.Wenn jemand Gefahr riecht, fragt er gleich nach einem finanziellen Sicherheitsnetz, d.h.: Was kann / muss ich versichern? Dieser Beitrag soll dem Einsteiger in das Freizeittauchen eine Orientierungshilfe über Versicherungsmöglichkeiten geben, jedoch keine Empfehlung oder gar Vermittlung von Versicherern anbieten; der Verfasser hat mit der Versicherungswirtschaft nichts zu tun.Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, ist auch als Taucher versichert. Aber Vorsicht: Die Zusatzklausel „Verdoppelung der Versicherungssumme bei Unfalltod“ gilt bei Tauchunfällen nicht generell, denn in den üblichen Bedingungen zur Unfallversicherung (Tod, Invalidität) als eigenständiger Vertrag oder Zusatz zur Lebensversicherung ist das tauchtypische Risiko ausgeschlossen. Nicht als tauchspezifisch gelten die Fälle, dass dir z.B. vom Boot aus jemand in voller Ausrüstung auf den Kopf springt, dass dir eine Schiffsschraube den Rücken aufschlitzt oder dich an gebirgigem Ufer ein Steinschlag trifft. Die nach Standardverträgen nicht versicherten Risiken sind Ertrinkungs- und Erstickungstod, Caisson-Krankheit, Trommelfellverletzungen durch Druck; grundsätzlich alles, was einem nicht „durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig“ passiert. Auf Anfrage und gegen Zusatzprämie bieten etliche Versicherer eine Deckung der Tauchrisiken an. Aber auch nicht komplett: Folgen von Schlaganfällen, Krämpfen, Trunkenheit etc. bleiben an Land und im Wasser unversichert. Das Wörtchen unfreiwillig kann zu rechtlichen Problemen führen: Wer gegen anerkannte Regeln und Vorschriften verstößt, riskiert freiwillig eine besondere Gefahr und gibt der Versicherung Gelegenheit, ihre Ersatzpflicht zu bestreiten. - Bei Versicherung gegen Berufsunfähigkeit kommt es darauf an, ob sie gegen Unfallfolgen oder generell abgeschlossen wurde (Vertrag prüfen!). Die private Haftpflichtversicherung kümmert sich um Schäden, die ein Dritter durch dich erleidet, egal, ob über oder unter Wasser. Hier greifen einige Ausschlüsse ein, wie z. B. Mitverschulden des Geschädigten, Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, Ansprüche naher Angehöriger und vorsätzliche Handlungen. Haftung im Ausland ist in den in den Allgemeinen Bedingungen nicht versichert, wird jedoch in der Regel durch prämienfreie Besondere Bedingungen gewährt (Verträge prüfen!).Problematisch wird‘s mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bezahlt im Inland auch durchs Tauchen verursachte Krankheiten. Sollte aber ein Dekokammer-Aufenthalt angeraten sein, fällt die Kostenerstattung bei ambulanter Versorgung flach. Stationäre Deko-Behandlung bedingt, dass die Einweisung durch ein Krankenhaus erfolgt, dann muss die Klinik die Kosten mit der Kasse abrechnen. Das belastet das Budget der Anstalt, wodurch die spontane Entscheidung für eine Deko-Behandlung gebremst werden könnte.Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung macht keine Probleme bei medizinisch notwendiger Dekokammer-Behandlung, soweit sie im Ausland beansprucht wird. Diese preisgünstige Versicherung ist bei Auslandsauenthalten ohnehin stets zu empfehlen, auch wenn die gesetzlichen Kassen in einem Sozialversicherungsabkommen mit dem Gastland verbandelt sind. Zum einen akzeptieren viele ausländische Ärzte den Krankenschein nicht, zum anderen muss der Patient die im Aufenthaltsland üblichen Zuzahlungen leisten, die oft höher sind als hierzulande, und Krankentransport in die Heimat trägt die gesetzliche Kasse ohnehin nicht.Privat Krankenversicherten (i.d.R. Selbständige und Beamte) wird empfohlen, ihre Versicherungsverträge und Beihilfebedingungen heute und in der Zukunft auf die zuvor genannten Risiken zu prüfen.Die für Taucher bedenkliche Dekompressions-Lücke kann durch eine Zusatzversicherung geschlossen werden. Erwähnenswert ist ein Kombi-Angebot für ca. 40 EUR Jahresprämie, das eine Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Inlands-Druckkammer-Deckung gewährt. Fragt ZETÜM in Bremen, dieses Institut kann euch entsprechende Versicherer nennen. Bei DAN gibt es ein ähnliches Versicherungsmix mit zusätzlichem Unfallmanagement und Geräteverlust-Versicherung in bestimmten Fällen, die Prämie ist um einiges höher als bei der vorherigen Empfehlung.Quintessenz: Der Freizeittaucher braucht sich über spezielle Versicherungen keine besonderen Gedanken zu machen. Es bleibt seiner persönlichen Risikoabschätzung überlassen, ob er sich die Zusatzdeckungen in der Unfall- und Krankenversicherung einkaufen will oder nicht. Anders die Situation für den Berufstaucher (Tauchlehrer, Assistent); er muss seine Unfall- und Haftungsrisiken gesondert decken, insbesonders auch das Krankheitsrisiko bei längerer Tätigkeit im Ausland.

Juni 2004 Wolfgang Marshall

Aus: http://www.i-g-tauchen.de/modules.php?name=News&file=article&sid=99

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