Freitag, Februar 29, 2008

Sonntag, Februar 10, 2008

Tauchunfälle aus polizeilicher Sicht

Mal was interessantes zu lesen: http://www.diveinside.de/download.php?f=9d96
  • Verhältnis: technisches zu menschlichem Versagen 1:9, d. h. 90 % der Unfälle könnte ich als Taucher ggf. vermeiden
  • Jährlich ca. 500 Tauchunfälle, davon ca. 50 tödlich (deutschlandweit)
  • Fahrlässig handelt wer die Sicherheitsregeln seines Verbandes nicht beachtet
    • • Tauche nie allein!
      • 40m Tauchtiefe sind genug!
      • „Vier Sterne Prinzip“
  • Garantenstellung beachten, d. h. der besser ausgebildete sollte den "Neuling" im Auge behalten
  • freiwillig eingegangene Gefahrengemeinschaft
  • Haftung des Leiter einer Tauchgruppe, unabhängig davon, welchen Ausbildungsstand er besitzt. Wird ein Taucher aufgrund eines gesundheitlichen Gebrechens, das durch eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung nachweisbar gewesen wäre und zum Ausschluss der Tauchtätigkeit geführt hätte, verletzt oder getötet, so wird der Leiter im Sinne von § 222 bzw. § 229 StGB zur Verantwortung gezogen, wenn der Leiter sich vom Vorhandensein einer gültigen Tauchtauglichkeitsbescheinigung nicht überzeugte.

Wesentliche Grundsätze bei der Tauchunfallaufnahme Die Ausrüstung und die persönlichen Daten aller an einem Tauchgang beteiligten Personen werden festgestellt. Die Sicherstellung der allgemeinen Ausrüstung beschränkt sich meist auf die am
Unfall direkt beteiligten Gruppenmitglieder. Tauchcomputer, Logbücher und
Tauchpässe müssen von allen Beteiligten sichergestellt werden.
Der Tauchcomputer einer verletzten Person wird in jedem Fall mit in das
Druckkammerzentrum gegeben werden. Die gespeicherten Daten dienen der
effizienten Behandlung durch das Druckkammerärzteteam. Die Sicherstellung
des Tauchcomputers erfolgt nachträglich. Alle in Frage kommenden Zeugen
werden festgestellt. Dazu gehören nicht nur die Personen, die unmittelbar am
Tauchgang beteiligt waren, sondern auch anwesende Personen, die Aussagen
über Art und Durchführung der Tauchgangsvorbereitung machen könnten.
Gruppenmitglieder, die unmittelbar an einem Schadensereignis beteiligt waren,
beurteilen Verhaltensweisen der anderen Gruppenmitglieder gänzlich anders als
Außenstehende.

Dienstag, Februar 05, 2008

Dekounfall - Blutunterlaufene Augen

Wer kann mal zur Aussage der Blutunterlaufenen Augen Stellung nehmen? Ich hatte immer gedacht, dass liegt daran, dass man die Maske zu fest angezogen hatte und auf Tiefe nicht ab und zu mal durch die Nase in die Maske ausgeatmet hat. Hat doch nichts mit dem langsamen, kontrollierten Aufstieg zu tun, oder?

Eine der wichtigsten Regeln betrifft den kontrollierten Druckausgleich. So darf das Aufsteigen maximal zehn Meter pro Minute erfolgen. „Sonst passiert das Gleiche wie in der Sektflasche, die Sie schütteln und den Korken wegschnipsen.“ Der Lehrer sieht auf den ersten Blick, ob jemand fahrlässig war: „Der hat garantiert blutunterlaufene Augen“.

Gefunden unter: http://www.stz-online.de/nachrichten/thueringen/seite3thueringenstz/art2448,752678

Sonntag, Februar 03, 2008

Hamburg räumt auf ...

und die Unabhängigen Hamburger Taucher helfen.

Am 5. April, ab 10:30 Uhr wollen wir am Hohendeicher See (auch Oortkaten genannt) aufräumen.

Wir würden uns hierzu am Südstrand an der Imbissbude treffen.

Weitere Teilnehmer gesucht.

Anmeldung über: www.hamburg-raeumt-auf.de

Tauchmonitoring

Tauch-Monitoring gefunden bei Gunnar.