Sonntag, Februar 10, 2008

Tauchunfälle aus polizeilicher Sicht

Mal was interessantes zu lesen: http://www.diveinside.de/download.php?f=9d96
  • Verhältnis: technisches zu menschlichem Versagen 1:9, d. h. 90 % der Unfälle könnte ich als Taucher ggf. vermeiden
  • Jährlich ca. 500 Tauchunfälle, davon ca. 50 tödlich (deutschlandweit)
  • Fahrlässig handelt wer die Sicherheitsregeln seines Verbandes nicht beachtet
    • • Tauche nie allein!
      • 40m Tauchtiefe sind genug!
      • „Vier Sterne Prinzip“
  • Garantenstellung beachten, d. h. der besser ausgebildete sollte den "Neuling" im Auge behalten
  • freiwillig eingegangene Gefahrengemeinschaft
  • Haftung des Leiter einer Tauchgruppe, unabhängig davon, welchen Ausbildungsstand er besitzt. Wird ein Taucher aufgrund eines gesundheitlichen Gebrechens, das durch eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung nachweisbar gewesen wäre und zum Ausschluss der Tauchtätigkeit geführt hätte, verletzt oder getötet, so wird der Leiter im Sinne von § 222 bzw. § 229 StGB zur Verantwortung gezogen, wenn der Leiter sich vom Vorhandensein einer gültigen Tauchtauglichkeitsbescheinigung nicht überzeugte.

Wesentliche Grundsätze bei der Tauchunfallaufnahme Die Ausrüstung und die persönlichen Daten aller an einem Tauchgang beteiligten Personen werden festgestellt. Die Sicherstellung der allgemeinen Ausrüstung beschränkt sich meist auf die am
Unfall direkt beteiligten Gruppenmitglieder. Tauchcomputer, Logbücher und
Tauchpässe müssen von allen Beteiligten sichergestellt werden.
Der Tauchcomputer einer verletzten Person wird in jedem Fall mit in das
Druckkammerzentrum gegeben werden. Die gespeicherten Daten dienen der
effizienten Behandlung durch das Druckkammerärzteteam. Die Sicherstellung
des Tauchcomputers erfolgt nachträglich. Alle in Frage kommenden Zeugen
werden festgestellt. Dazu gehören nicht nur die Personen, die unmittelbar am
Tauchgang beteiligt waren, sondern auch anwesende Personen, die Aussagen
über Art und Durchführung der Tauchgangsvorbereitung machen könnten.
Gruppenmitglieder, die unmittelbar an einem Schadensereignis beteiligt waren,
beurteilen Verhaltensweisen der anderen Gruppenmitglieder gänzlich anders als
Außenstehende.

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